- mit einer Zahlung in Verzug geraten
- просрочить платеж
Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. Г. В. Мясникова, И. Ф. Жданова. 2001.
Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. Г. В. Мясникова, И. Ф. Жданова. 2001.
Verzug — Zahlungsverzug; Verzögerung; Rückstand; Zeitverzögerung; Verspätung * * * Ver|zug 〈m.; (e)s; unz.〉 1. Verzögerung, Rückstand 2. 〈Bgb.〉 Verkleidung 3. 〈fig.; veraltet〉 bevorzugte … Universal-Lexikon
geraten — ge|ra|ten [gə ra:tn̩], gerät, geriet, geraten <itr.; ist: 1. a) am Ende einer Herstellung, eines Prozesses bestimmte positive oder negative Eigenschaften aufweisen: alles, was er tat, geriet ihm gut. Syn.: ↑ ausfallen, werden. b) gelingen, gut … Universal-Lexikon
Wirtschaftsgeschichte Venedigs — Die Wirtschaftsgeschichte der Republik Venedig und der die Stadt umgebenden Lagune reicht bis in etruskische Zeit zurück. Am äußersten Ende der Adria gelegen, profitierte die Stadt im Mittelalter von ihrer Lage nahe an den Märkten[1]… … Deutsch Wikipedia
Wirtschaftsgeschichte der Republik Venedig — Die Wirtschaftsgeschichte der Republik Venedig und der die Stadt umgebenden Lagune reicht bis in die etruskische Zeit zurück. Am äußersten Ende der Adria gelegen, profitierte die Stadt im Mittelalter von ihrer Lage nahe an den Märkten[1]… … Deutsch Wikipedia
Apple — Inc. Rechtsform Incorporated ISIN US0378331005 Gründung 1976 … Deutsch Wikipedia
Rückstand — Verzögerung; Verzug; Rückstände; Außenstände; ausstehende Forderungen; Schulden; Verbindlichkeiten; Überhang; Nachholbedarf; Rest; Restbestand; … Universal-Lexikon
Gerichtliches Mahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… … Deutsch Wikipedia
Mahnbescheid — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… … Deutsch Wikipedia
Scheckmahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… … Deutsch Wikipedia
Urkundenmahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungsbefehl — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… … Deutsch Wikipedia